Politische Parteien in Guinea-Bissau haben nun sieben Werktage Zeit, ihre Hauptsitze zu verlegen, sofern diese sich in einem Umkreis von 500 Metern um bestimmte sensible Einrichtungen befinden. Diese Maßnahme gilt insbesondere für die Hauptsitze staatlicher Stellen, Krankenhäuser, diplomatischer Vertretungen sowie militärischer und paramilitärischer Einheiten.
Die Entscheidung zur Wiederherstellung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung wurde am 14. September vom Oberkommando der Streitkräfte getroffen. In der Resolution, die auf einem im Februar 2026 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Errichtung von Parteizentralen basiert, wird keine Partei namentlich genannt.
Der Text beauftragt den Innenminister mit der Umsetzung der Maßnahme. Die Behörden begründen diese Bestimmung mit dem Wunsch, Frieden und Sicherheit im Land zu wahren.
Diese Entscheidung fällt in Guinea-Bissau, während sich das Land auf die nächsten Parlamentswahlen vorbereitet, die für den 6. Dezember 2026 angekündigt wurden. Sie erfolgt außerdem wenige Wochen nach dem Verfassungsreferendum vom 30. August, dessen offizielles Ergebnis einen Sieg für das „Ja“ mit 70 % der gültigen Stimmen ergab.
Die betroffenen politischen Parteien müssen daher die neue Regelung innerhalb der von den Behörden festgelegten Frist einhalten.
Yolande Bazié
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