Die tschadische Regierung verfolgt einen härteren Kurs gegenüber Bauträgern, Unternehmen und allen Wirtschaftsakteuren. In einer am 20. August 2026 veröffentlichten Erklärung bekräftigte das Ministerium für Handel und Industrie, dass bestimmte Aktivitäten ausschließlich dem Staat vorbehalten sind und unter keinen Umständen von privaten Unternehmen durchgeführt werden dürfen.
Dies umfasst insbesondere Bereiche im Zusammenhang mit der Rüstungsindustrie, der Landesverteidigung und der inneren Sicherheit sowie alle Tätigkeiten, die unter ein staatliches Monopol oder eine gesetzliche Reserve fallen.
In ihrer Stellungnahme möchte das Ministerium auch ein weit verbreitetes Missverständnis unter Unternehmern ausräumen. Die Eintragung im Handels- und Vermögenskreditregister (RCCM) berechtigt nicht automatisch zur Ausübung aller in den Unternehmensdokumenten aufgeführten Tätigkeiten, stellt das Ministerium klar.
Die Eintragung einer Tätigkeit in die Statuten oder in einen Auszug aus dem RCCM ersetzt daher nicht eine Genehmigung, eine Lizenz oder eine behördliche Zulassung, wenn letztere in den Vorschriften vorgeschrieben ist.
Betreiber, die diese Anforderungen missachten, werden gemäß der tschadischen Gesetzgebung mit administrativen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen belegt, warnt das Ministerium.
Die Regierung fordert daher Projektträger und Unternehmen auf, vor Beginn jeglicher Aktivitäten die für ihren Sektor geltenden Regeln zu prüfen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Mit dieser Warnung wollen die tschadischen Behörden alle daran erinnern, dass die rechtliche Gründung eines Unternehmens an sich keine allgemeine Genehmigung zur Durchführung aller in seinen Dokumenten aufgeführten Tätigkeiten darstellt.
Djamila Kambou
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